Liebe KollegInnen und Freunde,
anbei der Inhalt eines Informationsschreiben der GPA-djp vom 30.03.2017 für alle Kolleginnen und Kollegen über den KV Abschluss FINANCE 2017.
Liebe KollegInnen und Freunde,
anbei der Inhalt eines Informationsschreiben der GPA-djp vom 30.03.2017 für alle Kolleginnen und Kollegen über den KV Abschluss FINANCE 2017.
Unternehmen in Österreich sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verpflichtet “begünstigt behinderte Arbeitnehmer” (beg. beh. AN) einzustellen. Die Anzahl ist gesetzlich geregelt: ” … auf je 25 Dienstnehmer ist mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen …” BEinstG § 1.
Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber verschiedenste finanzielle Vorteile wenn diese beg. beh. AN beschäftigen. Dazu zählt:
Um eine Berechnung der monatlichen Ersparnis für Arbeitgeber zu erleichtern, wird an dieser Stelle ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt.
Das Berechnungstool wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen die Blogbetreiber keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Berechnungsergebnisse.
Liebe KollegInnen und Freunde,
zu dem Thema “Urlaub” tauchen in den Sommermonaten vermehrt Fragen auf – die häufigsten sind nachstehend zusammengefasst.
Liebe KollegInnen und Freunde,
anbei der Inhalt eines Informationsschreiben der GPA-djp vom 29.03.2016 für alle Kolleginnen und Kollegen über den KV Abschluss FINANCE 2016.
Inoffizielles Gehaltsschema 2016 für Volksbanken-KV!
Ich hatte die Gelegenheit eine Fortbildung zu dem Thema „Datenschutz- und sicherheit“ der AK/GPA-djp zu besuchen. Einige der relevanten und nützlichen Inhalte möchte ich gerne weitergeben bzw. Sie diesbezüglich sensibilisieren.
Auch wenn Sie nur wenige der hier angeführten Punkte im betrieblichen Kontext umsetzen bzw. anwenden können (Browser ist vorgegeben, keine Installation möglich), sollten Sie sich darüber bewußt werden, dass alles was Sie am Firmen PC, Telefon etc. tun vom Arbeitgeber eingesehen und analysiert werden kann – auch wenn das Vorhandensein einer Betriebsvereinbarung dies erschwert, ändert es aber nichts daran, dass die Daten vorhanden sind.
Zumindest im privaten Bereich liegt Datenschutz und -sicherheit in ihrer Hand.
In diesem Artikel möchten wir das Thema Arbeitszeit und Überstunden aufgreifen.
Die aktuellen gültigen Regelungen sind:
Liebe Kolleginnen,
in der Vergangenheit sind immer wieder Begriffe wie AVRAG, Betriebsübergang bzw. Betriebsübergang und Kündigungsschutz gefallen. Dies nehmen wir zum Anlass für Sie diese Begriffe ein wenig zu beleuchten.