begünstig behinderte Arbeitnehmer – Vorteile für Arbeitgeber

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beg. beh. AN veröffentlicht.

Unternehmen in Österreich sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verpflichtet “begünstigt behinderte Arbeitnehmer” (beg. beh. AN) einzustellen. Die Anzahl ist gesetzlich geregelt: ” … auf je 25 Dienstnehmer ist mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen …” BEinstG § 1.

Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber verschiedenste finanzielle Vorteile wenn diese beg. beh. AN beschäftigen. Dazu zählt:

  • Reduktion der Kommunalsteuer
  • Befreiung vom Dienstgeberzuschlag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
  • Befreiung  vom Dienstgeberbeitrag FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
  • Befreiung von der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn Steuer)
  • Ausgleichtaxe (insofern die Mindestanzahl von beg. beh. AN nicht erreicht wird)

Um eine Berechnung der monatlichen Ersparnis für Arbeitgeber zu erleichtern, wird an dieser Stelle ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt.

Das Berechnungstool wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen die Blogbetreiber keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Berechnungsergebnisse.

 

Urlaub

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Recht veröffentlicht.

Liebe KollegInnen und Freunde,

zu dem Thema “Urlaub” tauchen in den Sommermonaten vermehrt Fragen auf – die häufigsten sind nachstehend zusammengefasst.

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Datenschutz und –sicherheit

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Ich hatte die Gelegenheit eine Fortbildung zu dem Thema „Datenschutz- und sicherheit“ der AK/GPA-djp zu besuchen. Einige der relevanten und nützlichen Inhalte möchte ich gerne weitergeben bzw. Sie diesbezüglich sensibilisieren.

Auch wenn Sie nur wenige der hier angeführten Punkte im betrieblichen Kontext umsetzen bzw. anwenden können (Browser ist vorgegeben, keine Installation möglich), sollten Sie sich darüber bewußt werden, dass alles was Sie am Firmen PC, Telefon etc. tun vom Arbeitgeber eingesehen und analysiert werden kann – auch wenn das Vorhandensein einer Betriebsvereinbarung dies erschwert, ändert es aber nichts daran, dass die Daten vorhanden sind.

Zumindest im privaten Bereich liegt Datenschutz und -sicherheit in ihrer Hand.

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Arbeitszeit / Überstunden

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Recht veröffentlicht.

In diesem Artikel möchten wir das Thema Arbeitszeit und Überstunden aufgreifen.

Die aktuellen gültigen Regelungen sind:

  • Laut Gesetz beträgt die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden.
  • Durch den für uns gültigen Kollektivvertrag (gewerbliche Kreditgenossenschaften) wird die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 38,5 Std reduziert (Günstigkeitsprinzip).
  • Darüber hinaus sind nach dem Arbeitszeitgesetz und Kollektivvertrag 5 Überstunden in einer Woche zulässig.
  • Zusätzlich werden vom Arbeitszeitgesetz bis zu 5 weitere Stunden pro Woche erlaubt; in Summe auf das ganze Kalenderjahr gerechnet dürfen aber nicht mehr als 60 Stunden geleistet werden.

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