Urlaub

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Recht veröffentlicht.

Liebe KollegInnen und Freunde,

zu dem Thema “Urlaub” tauchen in den Sommermonaten vermehrt Fragen auf – die häufigsten sind nachstehend zusammengefasst.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein, der Urlaub muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Ausnahme: Es kann aber sein, dass für einen Teil Ihres Erholungsurlaubs ein Betriebsurlaub vereinbart ist.

Kann mich der Arbeitgeber auf Urlaub schicken?
Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub, nicht einmal während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Urlaubstage abgebaut werden, sogar wenn das in Ihrem Vertrag steht.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Dem Arbeitgeber sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich, zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.

Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein, das ist verboten. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Urlaub ist zum Erholen da.

Kann mein Urlaub verfallen?
Ja, Urlaubstage verfallen, wenn der/die ArbeitnehmerIn den Urlaub nicht bis zum 31. März des drittfolgenden Jahres nach dem Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist,  verbraucht hat.

Bei Fragen wenden Sie sich an einen Betriebsrat Ihres Vertrauens und/oder an die Arbeiterkammer/Gewerkschaft.