Archiv für den Monat: März 2017

begünstig behinderte Arbeitnehmer – Vorteile für Arbeitgeber

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beg. beh. AN veröffentlicht.

Unternehmen in Österreich sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verpflichtet “begünstigt behinderte Arbeitnehmer” (beg. beh. AN) einzustellen. Die Anzahl ist gesetzlich geregelt: ” … auf je 25 Dienstnehmer ist mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen …” BEinstG § 1.

Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber verschiedenste finanzielle Vorteile wenn diese beg. beh. AN beschäftigen. Dazu zählt:

  • Reduktion der Kommunalsteuer
  • Befreiung vom Dienstgeberzuschlag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
  • Befreiung  vom Dienstgeberbeitrag FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
  • Befreiung von der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn Steuer)
  • Ausgleichtaxe (insofern die Mindestanzahl von beg. beh. AN nicht erreicht wird)

Um eine Berechnung der monatlichen Ersparnis für Arbeitgeber zu erleichtern, wird an dieser Stelle ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt.

Das Berechnungstool wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen die Blogbetreiber keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Berechnungsergebnisse.