Arbeitszeit / Überstunden

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Recht veröffentlicht.

In diesem Artikel möchten wir das Thema Arbeitszeit und Überstunden aufgreifen.

Die aktuellen gültigen Regelungen sind:

  • Laut Gesetz beträgt die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden.
  • Durch den für uns gültigen Kollektivvertrag (gewerbliche Kreditgenossenschaften) wird die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 38,5 Std reduziert (Günstigkeitsprinzip).
  • Darüber hinaus sind nach dem Arbeitszeitgesetz und Kollektivvertrag 5 Überstunden in einer Woche zulässig.
  • Zusätzlich werden vom Arbeitszeitgesetz bis zu 5 weitere Stunden pro Woche erlaubt; in Summe auf das ganze Kalenderjahr gerechnet dürfen aber nicht mehr als 60 Stunden geleistet werden.

Grenzen für die Arbeitszeit:

  • Die Obergrenze der Tagesarbeitszeit wird vom Arbeitszeitgesetz mit 10 Stunden bestimmt.
  • Die maximale Wochenarbeitszeit ist auf 50 Stunden limitiert, d.h. es sind pro Woche maximal 10 Überstunden erlaubt.

Nachstehend eine detaillierte Aufstellung der gesetzlich maximal zulässigen Überstunden:

 Erlaubte Überstunden
pro Woche
 Erlaubte Überstunden
pro Monat
(1 Monat = 4,33 Wochen)
 Erlaubte Überstunden
pro Jahr
 5 Std. 1  21,56 Std.
  5 Std. 2   5 Std. 3
Summe 10 Std. 26,65 Std.  320 Std.

1 bei erhöhtem Arbeitsbedarf
2 Diese können zusätzlich bei besonderem Anlassfall übers Jahr zu bestimmten Teilen geleistet werden, allerdings maximal 60 Überstunden pro Jahr.
3 Die Berechnung basiert auf gleichmäßiger Aufteilung über das gesamte Jahr – die wöchentlichen 5 Überstunden können aber auch am Stück (maximal 12 Wochen) konzentriert werden.

Das Arbeitszeitgesetz dient zum Schutz der Arbeitnehmer. In Ihrem Sinne – Achten Sie auf Ihre Gesundheit bzw. auf eine ausgewogene Work-Life Balance – Sie verfügen nur über die eine “Arbeitskraft” mit der Sie Ihren Unterhalt bestreiten können.

Bei Fragen/Problemen wenden Sie sich an einen Betriebsrat Ihres Vertrauens und/oder an die Arbeiterkammer/Gewerkschaft.

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